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Bildungskredit des Bundes

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Die Bundesregierung bietet seit 2001 Schülern und Studenten die Möglichkeit eines zinsgünstigen Kredites zur finanzierung einer staatlich anerkannten Ausbildung. Es werden bis zu 7.200 Euro bewilligt, die Förderungsdauer muss mindestens 3 und höchstens 24 Monate betragen. Dauert die Ausbildung länger als 24 Monate, kann der Bildungskredit nur für die letzten 24 Monate beantragt werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und unter 35 Jahre als sein.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, auch als KfW bekannt, zahlt monatliche Raten im Voraus aus. Die Rückzahlung des Bildungskredites beginnt 48 Monate nach Ausbildungsende und beträgt monatlich 120 Euro. Der Finanzrahmen wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung neu vorgegeben. Es wird ausrücklich darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites besteht.

Eine mögliche Förderung des Ausbildung über einen Bildungskredit erfolgt unabhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Antragstellers und seiner Eltern. Ergänzend zum Bildungskredit kann zusätzlich BAföG beantragt werden, dort gelten jedoch die Bestimmungen unverändert.

Weitergehende Informationen:

Bitte beachten Sie, dass wir versuchen Ihnen hier Tipps und Informationen an die Hand zu geben um eine Ausbildung bei uns durchführen zu können. Nähere Informationen und genauere Bedingungen erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichem Gespräch. Aufgrund möglicher Gesetzes- und Richtlinienänderungen können wir für die hier gegebenen Informationen jedoch keine Haftung übernehmen.