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BAföG

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Die Ausbildungen der Medi-Z Halle gemeinnützige GmbH sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, oft nur als BAföG bezeichnet, förderfähig.

Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und des Antragstellers. Der Bedarfssatz für Auszubildende an Berufsfachschulen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt zur Zeit 212 Euro monatlich, wenn sie bei Ihren Eltern wohnen und 383 Euro bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung. Ferner kann bei entsprechendem Nachweis ein Wohnzuschlag von bis zu 72 Euro monatlich gewährt werden.

Die Förderung nach BAföG wird als Vollzuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass es für beim BAföG Hinzuverdienstgrenzen gibt!

Weitergehende Informationen:

Bitte beachten Sie, dass wir versuchen Ihnen hier Tipps und Informationen an die Hand zu geben um eine Ausbildung bei uns durchführen zu können. Nähere Informationen und genauere Bedingungen erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichem Gespräch. Aufgrund möglicher Gesetzes- und Richtlinienänderungen können wir für die hier gegebenen Informationen jedoch keine Haftung übernehmen.